Sozialpartnerschaft fördert Lohnkürzung: Abschlüsse im öffentlichen Dienst auch deutlich unter der aktuellen Inflationsrate!

Patrick Kaiser • 14. Dezember 2021

Der im kleinsten Kreis ausverhandelte Abschluss bei den Beamten-Lohnverhandlungen liegt mit im Durchschnitt 3% brutto zwar ein wenig über der wirklich miesen Steigerung im Handel, aber doch unter dem Metallerabschluss. Die aktuelle und kommende (Netto-)Inflationsrate wird aber da wie dort in keinster Weise berücksichtigt. Vergessen wird übrigens oft, dass dieser Abschluss für viele kommunale Dienste der Daseinsvorsorge wie Pflege, Bildung, KindergärtnerInnen, Müllabfuhr, Polizei usw. gilt.

Wenn nun die beteiligten Personen Vizekanzler Kogler, der Vorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) Schnedl und der für die Gemeindebedienstetengewerkschaft (younion) zuständige Meidlinger, die diesen Abschluss im – angeblich der Pandemie geschuldeten – kleinen Kreis ausverhandelt haben und dann noch als „guten und fairen Abschluss in einer schwierigen Zeit“ bezeichnen, muss man schon fragen: In welchem feinen Bett schlafen sie?


Die Gehaltsabschlüsse für Beamte werden immer für alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen übernommen. Dazu gehört die Pflege, Betreuungs- und Bildungspersonal, Rettungsdienste, Müllabfuhr und und und. Direkt betroffen von den Gehaltsverhandlungen sind 225.000 Personen (Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen), indirekt betroffen sind die 308.000 Bediensteten der Länder und Gemeinden, die den Bundesabschluss meist übernehmen. Sehr viele Menschen, die während der bis jetzt anhaltenden Pandemie weiter volle Arbeit bei erhöhtem Ansteckungsrisiko geleistet haben und auch weiter tun. Wenn nun „sozialpartnerschaftlich“ unisono ein „fairer und angemessener Abschluss“ als „Belohnung für die Herausforderungen der Zeit, die gut gemeistert wurden“ von ein paar Leuten vielleicht bei Sekt und Kaviar gefeiert wird, ist Unmut der Basis verständlich und nachvollziehbar!


Die aktuelle offizielle Inflationsrate beträgt im November 4,3 %, wie in allen Bereichen müssen sich auch die Beschäftigten in der Daseinsvorsorge einen beträchtlichen Teil der Preissteigerungen nun für ein weiteres Jahr vorfinanzieren. Dieser Abschluss ist also real eine Lohnkürzung, denn die verhandelnden Personen meinen, sie können ja keine Abschlüsse, die auf Prognosen beruhen ausverhandeln. Die Realität sieht allerdings anders aus: Preise für alle Güter des täglichen Bedarfs und Wohnraum sind enorm gestiegen, dies spürt man heute und morgen im Börserl.


Dazu kommt die Ablehnung, zumindest eine prinzipielle Forderung nach Arbeitszeitverkürzung in die Verhandlungen aufzunehmen. Gerade im öffentlichen Dienst wird oft weiterhin 40h die Woche gearbeitet. Wenn es dort eine drastische Arbeitszeitverkürzung gäbe, müsste auch im privaten Sektor nachgebessert werden.
 
Wir bleiben deshalb weiter bei unseren Standpunkten, unter anderem:


  • Eine Arbeitszeitverkürzung auf 30h bei vollem Lohnausgleich ist machbar und notwendig!


  • Heranziehung der aktuellen Inflationsrate und nicht die des letzten Jahres für alle Gehaltsverhandlungen. Die nicht so gut verdienenden Beschäftigten der Daseinsvorsorge können die Inflation oft gar nicht mehr vorfinanzieren und sich das Leben noch schwerer leisten.


  • Verpflichtende Urabstimmungen über Verhandlungsergebnisse. um alle betroffenen Beschäftigten zu befragen, ob sie einen solchen Abschluss mittragen können und wollen!


P.S.: Wenn die KollegInnen Meidlinger und Schnedl vom ÖGB meinen, dass sie bei diesen Gehaltsverhandlungen nicht im Wettbewerb mit den Metallern stehen wollen, so sei ihnen eines gesagt: Wir stehen im Kampf um die Machtverhältnisse gegenüber den ArbeitgeberInnen und den politischen Verhältnissen, nicht als Lohnarbeitende untereinander. Lernen Sie beide bitte wieder ein wenig Arbeitskampf!


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