Die Katze ist aus dem Sack: Gesundheitspersonal soll krank arbeiten. Wer noch?

Glb Wien • 3. November 2020

Während sinnvollerweise alle Menschen, die mit dem CoVid-Virus infiziert sind oder Kontakt mit solchen hatten, in Quarantäne sein sollen, birgt die aktuelle Schutzmaßnahmen-Verordnung eine spannende Passage: Beschäftigte im Bereich von Krankenanstalten, Pflegeheimen usw. sollen auch weiter lohnarbeiten „dürfen“, wenn sie auf Corona positiv getestet werden, aber eine ärztliche Sachexpertise ihnen bescheinigt, dass sie hackeln können.

Wenn man es näher betrachtet, ist dieser Schritt nur ein weiterer, um versäumte Missstände im Gesundheitsbereich zu kaschieren. Es wurde auch nach der ersten Welle im März keine Ausbildungsoffensive beschlossen, keine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich durchgesetzt, es scheint so, dass nicht einmal versucht wurde neues Personal zu akquirieren. Es wurde einfach weiter gemacht, mit einer durchschnittlichen Auslastung z.B. im Intensivbereich nahe an der Versorgungsgrenze.


Warnende Stimmen, dass diese Vorgehensweise fatal und zu schwerwiegenden Versorgungsproblemen im – nun eingetretenen – Ausnahmefall führen könnte wurden zwar wahrgenommen, aber als „Querulantentum“ und gar schädigendes Verhalten denunziert. Schuld daran ist eine weiter einzig leistungsorientierte und rationalisierte Verwaltung der Stellen, die wirklich am Bett arbeiten und dabei kein Mitspracherecht haben.


Nun sollen also alle, die bereits jetzt am Limit arbeiten, und positiv auf Corona getestet werden, auch noch krank in die Arbeit gehen und vulnerable (=gefährdete) PatientInnen betreuen. Es gibt keine wissenschaftlich bestätigten Antworten darauf, wann man mit CoVid-postivem Befund nicht mehr ansteckend ist, außer man ist negativ. Das kann man drehen und wenden wie man es will.


Krankes und damit potentiell ansteckendes Pflege- und weiteres Gesundheitspersonal dazu anzuhalten, wieder arbeiten zu gehen, geht nicht und darf nicht sein. Dies gefährdet sowohl KollegInnen, die krank arbeitenden MitarbeiterInnen und natürlich auch die PatientInnen.
 
Prinzipiell gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (oder gleichlautende andere Gesetze) weiter: Alles was ArbeitnehmerInnen schädigt ist nicht erlaubt. Und offiziell bestätigt krank arbeiten zu gehen gehört sicher dazu, da niemand die Folgewirkungen von CoVid19 kennt.


Die Gewerkschaft muss noch eindeutiger gegen diese Maßnahmen eintreten, nur gesundes Personal kann gut betreuen und auch nicht weiter anstecken.


„Wir sind kein Schlachtvieh“, so argumentiert die „Liste Solidarität“, eine basisdemokratische Initiative im Wiener Gesundheitsverbund (vormals KAV) gegen diese Vorgehensweise der Regierung zum Nachteil der Gesundheitsberufe.


Patrick Kaiser, Krankenpfleger auf einer Intensivstation und GLB-Aktivist ergänzt: „Durch das bereits jetzt auch im öffentlichen Bereich immer nur auf höchste Auslastung und Kostenoptimierung orientierte Krankenanstaltenwesen, sollen wir ständig einsatzbereit sein und die Dienstpläne haben nur mehr Vorschlagscharakter. Bei uns gibt es kein Home-Office, wir stehen an vorderster Front am Bett. Wenn wir nun auch noch krank arbeiten gehen sollen, gefährdet das nicht nur uns, sondern auch die PatientInnen! Warnende Stimmen des Pflegepersonals werden nicht gehört, da die Planungen immer nur kostenoptimiert verlaufen. So können wir nicht arbeiten!“


Der GLB Wien meint:

  • Wir brauchen eine Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflege, die nicht auf Dequalifizierung setzt. Gerade in der Corona-Zeit wird sichtbar, dass nur bestausgebildetes Personal gute Betreuung und Behandlung schafft.
  • Niemand darf krank arbeiten gehen. Ein pseudo-ärztliches Attest, vielleicht ausgestellt vom Arbeitgeber, ist eine Verhöhnung der Schutzmaßnahmen, aber auch der betroffenen Beschäftigten.
  • Es muss eine Abkehr von der auslastungsorientierten Planung der Krankenhausbetten geben, hin zu einer sinnvollen Steuerung durch die wirklich betroffenen Personen: Personal und PatientInnen.


Krank arbeiten geht nicht, in allen Bereichen! Vor allem auch im Gesundheitswesen! Welche Branche ist die nächste?

GLB Wien

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Anlass für das Thema war das 100-jährige Jubiläum des Frauenreferats, gegründet von Käthe Leichter, damals wie heute mit der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Die schwierige Vereinbarkeit von Lohnarbeit und Sorgearbeit gipfelt in der hohen Teilzeitquote bei Frauen. Dies ist kein privates, sondern ein systemisches Problem. Der GLB unterstützt die Gleichstellung, beispielsweise durch die Forderung nach guten Lohnabschlüssen. Unser Antrag gegen Nulllohnrunden und für eine aktive Lohnpolitik – was gerade in unterbezahlten Branchen Frauen helfen würde – wurde jedoch abgelehnt.