Solidarität mit politisch gekündigten Lohnarbeiter:innen! Arbeitsverfassungsgesetz ändern

30. April 2024

Der Gewerkschaftliche Linksblock - GLB in ÖGB und AK - solidarisiert sich mit dem Kollegen und Komintern-Kandidaten Benjamin R., der offenkundig aus politischen Gründen gekündigt wurde. Wir begrüßen den Entschluss von Komintern, die mediale Öffentlichkeit zu nutzen, um politische Repression im Allgemeinen sichtbarer zu machen. 

Als Gründungsfraktion des ÖGB stehen wir für Gewerkschaftliche Einheit. In diesem Interesse überprüfen wir alle - auch historische -  Forderungen unserer Fraktion auf Aktualität für heute. Wir nehmen 50 Jahre Arbeitsverfassungsgesetz zum Anlass, um verstärkt und öffentlicher für eine Umsetzung der bekannten und beschlossenen GLB-Forderungen zu kämpfen. 


Bereits 1946 war es die kommunistische Fraktion, die ein fortschrittliches Antiterrorgesetz und Koalitionsfreiheit der Arbeiter:innen und Angestellten forderte. In Punkt 4 beschloss der GLB, dass Kündigungen von Arbeitnehmer:innen nur mit Zustimmung der Betriebsräte oder ersatzweise der zuständigen Gewerkschaft möglich sein sollen. 

Im Febuar 1978 haben die Bundesvorstandsmitglieder des ÖGB, Anton Hofer und Ernst Schmidt, im Namen des GLB einen Brief an ÖGB-Präsident Anton Benya gerichtet, der die Mängel des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) aufzeigt und zahlreiche Vorschläge zu dessen Novellierung enthält. Die angesprochenen Mängel sind bis heute nicht behoben. Im Gegenteil, einige Regelungen wurden zu Gunsten des Kapitals weiter aufgeweicht. 


Auszugsweise geben wir hier zwei wesentliche Kapitel der Forderungen im Originaltext wider:


IV. Wirkungsvoller Kündigungs- und Entlassungsschutz
• Einführung eines effizienten Kündigungs- und Entlassungsschutzes im ArbVG.
• Beweislastumkehr bei der Kündigungsanfechtung wegen eines verpönten Motivs: der Unternehmer soll beweisen müssen, dass der Kündigung ein verpöntes Motiv zugrunde lag.
• Beseitigung der Vorrangstellung des »betrieblichen Erfordernisses« gegenüber den sozialen Interessen der gekündigten Arbeitnehmer.

VI. Erweiterung der Rechte des einzelnen Arbeitnehmers
• Die Aufnahme der Grundrechte des Arbeitnehmers in das ArbVG.
• Die Garantie des Rechts auf freie gewerkschaftliche und politische Betätigung im Betrieb.
• Die Garantie der Menschenrechte auf persönliche Freiheit, Schutz der Persönlichkeits- und Privatsphäre sowie der Menschenwürde.
• Die Garantie des Rechtes auf freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung im Betrieb.


Der Fall des Kollegen und Genossen Benjamin R.  zeigt ein weiteres Mal, dass die Forderungen des GLB nichts an Aktualität verloren haben. Die Fachgewerkschaft des ÖGB und die AK fordern wir dringend auf, sich voll und umfänglich für den betroffenen Kollegen einzusetzen. 


Wir stehen dafür ein, dass die gesetzlichen Grundlagen verbessert werden müssen. Dafür kämpfen wir im ÖGB und in der Arbeiterkammer.


Für die GLB - Landesleitung Wien

Ewald Magnes

Patrick Kaiser

Oliver Jonischkeit

GLB Wien

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